Allgemeine Geschäftsbedingungen N&C Umzüge

1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelt.

2. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Beiladungstransport

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

4. Beauftragung Dritter

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

5.Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

6. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle, Arbeitgeber oder Behörde einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung bzw. Umzugskostenübernahme hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

7. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.

7.1. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht

8. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten, entscheidungsreif und rechtskräftig sind.

9. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.

10. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

11. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Grundsätzlich hat der Kunde eine Anzahlung i.H.v. 25% des Auftragswertes zu leisten. Bei kurzfristigen Aufträgen (innerhalb 7 Tagen) , beträgt die Anzahlung bis zu 50% des Auftragswertes. Die Anzahlung ist nach Abschluss des Vertrages innerhalb von 3 Werktagen zu überweisen. Die Restzahlung ist - sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde - durch Barzahlung am Umzugstag zu zahlen oder bis 5 Werktage vor Beladung zu überweisen.

11.1. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.

12. Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht

12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB. Es besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht nach & 355 BGB.

12.2 Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann N&C, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich von N&C zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs. 1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie die zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was N&C infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.

12.3 Daneben räumt N&C dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:

12.3.1 Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsabschluss, jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat N&C einen Anspruch auf 25% (in Höhe der Anzahlung) der vereinbarten Vergütung.

12.3.2 Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat N&C einen Anspruch auf 75% der vereinbarten Vergütung. N&C ist berechtigt, die gemäß Punkt 11 erhaltene Anzahlung mit der entstehenden Stornierungsgebühr zu verrechnen.

12.3.3 Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat N&C einen Anspruch auf 100% der vereinbarten Vergütung.

12.3.4 Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch N&C akzeptiert wurde.

12.3.5 Stornierungen sind ausschließlich schriftlich (per E-Mail oder Postalisch) vorzunehmen.

13. Transportversicherung - Grundhaftung-

Unsere Transporthaftpflichtversicherung deckt sämtliche Schäden bis zu einer Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter ab, die durch unsere Mitarbeiter verursacht wurden. Nach §451f HGB müssen Verluste oder Beschädigungen des Gutes, die äußerlich erkennbar sind, spätestens am Tag nach der Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar sind, muss der Schaden spätestens 14 Tage nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Bei verspäteter Meldung erlischen die Ansprüche.

14. Information

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche beteiligte Personen und Instanzen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spediteurs zu informieren. Der Auftraggeber akzeptiert mit einer Beauftragung diese AGB und bestätigt gleichzeitig diese gelesen zu haben. Ein Hinweis oder Link zu den AGB ist ausreichend. Die AGB müssen einem Angebot nicht beigelegt werden um Bestandteil dessen zu sein.

15. Höhere Gewalt

Die Ausführung der vertraglich zugesagten Leistungen kann durch Eintreten von höherer Gewalt unmöglich oder verhindert werden. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis gemäß § 428 HGB. 15.

16. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs, zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist

17. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch im Übrigen wirksam bestehen.

©N&C Umzüge, C. Aloglu. Alle Rechte vorbehalten.

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